Notfall außerhalb der Öffnungszeiten: 0151 – 50 94 89 35 Mo / Mi / Fr / Sa · 7 – 19 Uhr

Sachkundeprüfung

Um Listenhunde im Tierheim bzw. auch privat ausführen zu dürfen, muss jeder Gassigeher eine sogenannte "Sachkunde" Prüfung bei einem Gutachter ablegen. Diese Prüfung erfolgt im Tierheim; die Prüfung ist nur für Tierheim-Listenhunde gültig. Den gesamten Fragenkatalog kann man sich hier downloaden.

Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung nach Gefahrenabwehr

Gefahrenabwehrverordnung – "Hundeverordnung"